Die Gemeinde und der Kanton tragen alle anfallenden Kosten für Sonderschulung, Therapien, sozialpädagogische Betreuung (im Rahmen der Öffnungszeiten der Sonderschule) und Transporte.
Die Eltern übernehmen:
die Beiträge an die Verpflegungskosten (siehe Verfügung Verpflegungsbeiträge Eltern auf www.zh.ch)
die Kosten für ausserschulische Betreuungsangebote im Rahmen der Integrierten Sonderschulung gemäss der Tarifordnung ihrer Gemeinde
die Kosten für die über die Öffnungszeiten der Tagessonderschule hinausgehenden Betreuungsangebote gemäss der Tarifordnung ihrer Gemeinde
die Kosten für Nebenauslagen gemäss Vereinbarung mit dem Schulheim
Die entsprechenden Tarife finden Sie auf der Homepage im Anbieterverzeichnis des Kantons.
Ausserkantonale Platzierungen
Wir sind IVSE-anerkannt. Für ausserkantonale Platzierungen bestehen je nach Kanton unterschiedliche Regelungen.